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Was ist der Energieausweis?

energieausweis3Jeder Autobesitzer kennt den Benzinverbrauch seines Fahrzeugs. Auch bei Kühlschränken und anderen Haushaltsgeräten ist der Stromverbrauch inzwischen ein wichtiges Kaufkriterium. Obwohl die Heizungs- und Warmwasserkosten fast immer den größten Anteil der Nebenkosten ausmachen, kennen jedoch die wenigsten den Energieverbrauch ihres Hauses bzw. ihrer Wohnung.
Eine neue EU-Richtlinie will dies ändern und macht einen Energie-Effizienz-Ausweis - kurz: einen Energieausweis - für Wohngebäude im Falle des Eigentümer- und Mieterwechsels ab dem 01. Juli 2008 für Wohngebäude mit Baujahr 1965 oder früher zur Pflicht. Für alle anderen Wohngebäude wird der Energieausweis ab dem 01. Januar 2009 notwendig - ab dem 01. Juli 2009 auch für Nichtwohngebäude.
Der Energieausweis ermöglicht eine einfache und objektive Beurteilung des energetischen Gebäudezustands und ermöglicht dem Mieter, die künftigen Heiz- bzw. Nebenkosten abzuschätzen. Eigentümern und Vermietern hilft er, den Zustand ihrer Immobilie zu bewerten. Modernisierungstipps zeigen Möglichkeiten zur Verbesserung des energetischen Standards und damit zur Wertsteigerung auf.

Wann brauchen Sie den Energieausweis?

Jeder, der ein Haus bzw. eine Wohnung neu baut bzw. wesentlich umbaut, muss bereits heute, wer verkauft oder vermietet, muss künftig einen Energieausweis vorlegen können. Aber auch wenn Sie Ihr eigenes Haus bewohnen, ist die Erstellung aus den genannten Gründen sinnvoll. Die verbindliche Einführung erfolgt auf Grundlage der Novellierung der Energieeinsparverordnung 2006 (EnEV) wie bereits oben erwähnt, erstmalig am 01. Juli 2008. Da nach der offiziellen Einführung mit einer hohen Nachfrage und u. U. längeren Wartezeiten zu rechnen ist, sollten Sie die Beauftragung nicht unnötig hinauszögern. Alle jetzt von anerkannten Ausstellern ausgestellten Energieausweise behalten für 10 Jahre ihre Gültigkeit.
Die Sanierungsempfehlungen des Energieausweises stellen wichtige Tipps dar, aus denen jedoch keinerlei Verpflichtung zur Umsetzung abgeleitet werden kann. Ebenso wenig besteht ein Anspruch auf einen bestimmten Energiekennwert. Auch ein schlechter energetischer Standard begründet also keinen Mietminderungsanspruch.

Wie wird der Energieausweis berechnet?

Es gibt zwei verschiedene Energieausweise: den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Hierbei werden unterschiedliche Berechnungsgrundlagen verwendet. Für Neubauten sowie Modernisierungen, An- oder Ausbauten, in deren Verlauf eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, müssen Energieausweise auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausgestellt werden. Für Bestandsgebäude gilt eine eingeschränkte Wahlmöglichkeit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, ist ein Ausweis auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs notwendig. Die EnEV regelt für beide Verfahren die Berechnungsvorschriften.

Wie bekommen Sie ihn?

Die Deutsche Energieagentur (dena) führt eine zentrale Datei, in der alle fachkundigen Berater gelistet sind. Für die Anfertigung werden Planungsunterlagen benötigt, aus denen die wichtigsten Baukonstruktionen hervorgehen. Außerdem erfolgt eine Bestands-Aufnahme der Gebäudehülle und Anlagentechnik vor Ort.