die bauwerkstadt

leistungen nach hoai


Grundlagenermittlung:
Durch ein erstes persönliches Gespräch mit den Bauherren wird die Planungsaufgabe geklärt. Die Grundlagenermittlung dient im Wesentlichen der Erkundung der Bauwünsche des Bauherrn und einer Beratung des Architekten zum gesamten Leistungsbedarf.
Dazu zählt beispielsweise die Erörterung des groben Kostenrahmens des Bauvorhabens. Darüber hinaus werden Sie informiert, welche weiteren Beteiligten (Brandschutzgutachter, Statiker, Vermessungstechniker etc.) eventuell zu beauftragen sind.

Vorplanung:
Es wird ein Planungskonzept mit unterschiedlichen Lösungsansätzen erarbeitet, wobei Ihnen ein skizzenhafter Vorentwurf des Bauvorhabens vorgestellt wird.
Weiterhin werden Ihnen die baurechtlichen, gestalterischen, technischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge aufgezeigt. Im Anschluss erfolgt die erste Kostenschätzung des Bauvorhabens.

Entwurfsplanung:
Wenn Sie sich für einen Vorentwurf entschieden haben, wird mit der Entwurfsplanung begonnen. Es erfolgt eine stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung bis zum vollständigen Entwurf.
Dabei werden wir andere fachlich Beteiligte wie beispielsweise Statiker einbeziehen und Verhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens führen.
In dieser Phase werden die Kosten berechnet und es erfolgt die erste Kostenkontrolle durch einen Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung.

Genehmigungsplanung:
In dieser Phase werden die Unterlagen für die erforderlichen Baugenehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen erarbeitet.
Diese werden anschließend bei den zuständigen Behörden eingereicht und aufgrund eventueller Auflagen vervollständigt und angepasst.

Werkplanung:
Beim Vorliegen der Baugenehmigung beginnt die Werk- und Detailplanung, welche der Planung der Bauausföhrung dient.
Dabei werden die für die Ausführung der verschiedenen Gewerke notwendigen Einzelangaben zeichnerisch dargestellt.

Ausschreibung:
Im Anschluss erfolgt die Ausschreibung und Mitwirkung bei der Vergabe von Bauleistungen.
Für die Auftragsvergabe an die verschiedenen ausführenden Dienstleistungsunternehmen findet zunächst die erforderliche Mengenermittlung statt. Diese wird anschließend mit einer konkreten Leistungsbeschreibung in einem so genannten Leistungsverzeichnis zusammengefasst.
Das Leistungsverzeichnis dient dazu, Angebote verschiedener Firmen zu bewerten.
Im Anschluss werden Angebote verschiedener Firmen eingeholt, die in Übereinstimmung mit dem Leistungsverzeichnis geprüft und bewertet und gegebenenfalls verhandelt werden.
Es erfolgen ein Kostenanschlag und die Auftragsvergabe.

Bauleitung:
Mit dem Baubeginn setzt die Bauüberwachung durch den Architekten ein.
Dabei wird die Ausführung der einzelnen Gewerke koordiniert und überwacht.
Darüber hinaus kontrollieren wir die etwaige Beseitigung von Mängeln, prüfen die eingegangenen Rechnungen und stellen die Gewährleistungsfristen der ausführenden Firmen für Sie zusammen.
Die Kostenkontrolle erfolgt durch die Ãœberprüfung der Leistungsabrechnung der einzelnen Gewerke im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.
Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass nicht jedes Bauvorhaben die Durchführung aller Leistungsphasen erfordert. Die konkrete Umsetzung ist dabei abhängig von der jeweiligen Bauaufgabe.